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   BFH, 05.05.1977 - IV R 116/75   

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https://dejure.org/1977,863
BFH, 05.05.1977 - IV R 116/75 (https://dejure.org/1977,863)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1977 - IV R 116/75 (https://dejure.org/1977,863)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1977 - IV R 116/75 (https://dejure.org/1977,863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Sonderabschreibung - Günstige Ertragslage - Günstige Vermögenslage - Pflichtgemäßes Ermessen der Finanzbehörde - Versagung der Gewährung - Prüfung der Ertragslage durch das Finanzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 102; ZRFG § 3 Abs. 2, 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 283
  • DB 1977, 1728
  • BStBl II 1977, 639
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 05.05.1977 - IV R 116/75
    Ein solcher Rechtsanspruch käme jedoch nur dann in Betracht, wenn der für die Gewährung der Vergünstigung bestehende Ermessensspielraum der Verwaltung unter den gegebenen Umständen so eingeengt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Gewährung der beantragten Sonderabschreibung als Ermessensverstoß anzusehen wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Zwar kann ein Gericht eine Ermessensentscheidung nicht aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1960 IV C 68.60, BVerwGE 11, 170; BFH-Urteile vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639, und vom 29. Juli 1981 VII R 27/79, BFHE 135, 95).
  • BFH, 28.02.1980 - IV R 106/78

    Sonderabschreibung - Ermessen der Finanzbehörde - Vermögenslage -

    Es ging dabei - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs [BFH] (Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639) - davon aus, daß ein Steuerpflichtiger bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Förderungsmaßnahmen nach § 3 ZRFG habe.

    Die Auffassung des FG stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639), nach der § 3 Abs. 1 ZRFG eine rechtliche Grundlage für Ermessensentscheidungen der Verwaltung enthalte.

    § 3 Abs. 4 ZRFG stellt es in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzverwaltung, im Einzelfall die Vergünstigung wegen Vorliegens guter wirtschaftlicher Verhältnisse zu versagen (BFH-Urteil in BFHE 122, 283, 285, BStBl II 1977, 639).

  • BFH, 18.03.1986 - VII B 33/85

    Herabsetzung der Haftungssumme durch einen Bescheid zur Änderung der

    Trifft das nicht zu, so kann davon ausgegangen werden, daß der Haftungsbescheid rechtswidrig und deshalb aufzuheben ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).

    Trifft das zu und kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Ermessensentscheidung darauf beruht, so läßt sich zumindest in der Regel nicht ausschließen, daß die Finanzbehörde die Entscheidung nicht getroffen hätte, wenn sie von dem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre, zumal es dem Gericht grundsätzlich verwehrt ist, Ermessenserwägungen der Finanzbehörde zu ersetzen oder zu ergänzen (vgl. BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 102 Anm. 8).

  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Übereinstimmung besteht darin, daß es jedenfalls eines Nachschiebens durch die Behörde bedarf, daß nicht etwa das Gericht aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, die behördliche Ermessensentscheidung im Ergebnis aufrechterhalten darf (vgl. z.B. BVerwG, Urteil in HFR 1983, 296, sowie Urteil vom 21. Oktober 1960 IV C 68.60, BVerwGE 11, 170 f.; BFH, Urteile vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, 285, BStBl II 1977, 639, und BFHE 135, 95, 101).
  • BFH, 26.09.2000 - VII B 104/00

    Zu Unrecht als unzulässig verworfener Einspruch

    Die angebliche Abweichung des Urteils des FG von dem in der Beschwerdeschrift angegebenen BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75 (BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639) und dem Urteil vom 3. August 1983 II R 144/80 (BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321) ist nicht einmal nach den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen:

    Es würde in die der Finanzbehörde vorbehaltene Ermessensbefugnis auch eingreifen, wenn es anstelle der Verwaltung eine bisher noch nicht angestellte Ermessensprüfung vornehmen würde (BFH, Urteile vom 5.Mai 1977 IV R 116/75, BStBl II 1977, 639; vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432).
  • BFH, 11.03.1988 - III R 236/84

    Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

    Es würde in die der Finanzbehörde vorbehaltene Ermessensbefugnis auch eingreifen, wenn es anstelle der Verwaltung eine bisher noch nicht angestellte Ermessensprüfung vornehmen würde (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).
  • FG München, 14.02.2007 - 10 K 930/06

    Pflicht zur Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle;

    Der erkennende Senat ist im Rahmen der durch § 102 S. 1 FGO beschränkten Prüfungsmöglichkeit nicht befugt, fehlende Tatsachenfeststellungen und Beweiswürdigungen auf der Ermessensebene nachzuholen (BFH-Urteil vom 05. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79

    Zonenrandgebiet - Ermessensausübung - Sonderabschreibung - Stillegung einer

    Ein solcher Rechtsanspruch käme jedoch nur dann in Betracht, wenn der für die Gewährung der Vergünstigung bestehende Ermessensspielraum der Verwaltung unter den gegebenen Umständen so eingeengt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Gewährung der beantragten Sonderabschreibung als Ermessensverstoß anzusehen wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).
  • BFH, 18.08.1997 - IX B 29/97
    Ferner hat das Finanzgericht (FG) auch nicht entgegen dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75 (BFHE 122, 283 , BStBl II 1977, 639 ) sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des FA gestellt.
  • BFH, 27.08.1993 - V B 14/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • BFH, 14.07.1977 - IV B 27/77

    Anschaffung eines neuen Kraftfahrzeuges - Ersatz für ausgeschiedenen PKW -

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